Prahlen mit Sozialbetrug: RTLZWEI reagiert auf harten Vorwurf von Arbeitsagentur
In RTLZWEI-Reportagen prahlen Protagonisten immer wieder mit Sozialbetrug. Nach einer Stellungnahme der Arbeitsagentur reagiert nun auch der TV-Sender.
In TV-Sozialdokus wie „Hartz und herzlich“ sowie „Armes Deutschland“ geht es um Protagonisten, die am Existenzminimum leben, viele von ihnen beziehen Bürgergeld. Vor allem in der Bürgergeld-Doku „Armes Deutschland“ geben Personen offen zu, nicht arbeiten gehen zu wollen und sogar den Staat zu betrügen.
Die Darsteller scheuen nicht davor, ihr Vorgehen zu verraten, wie sie das Jobcenter umgehen oder illegalen Beschäftigungen nachgehen.
Arbeitsamt nennt “Hartz und herzlich”-Doku “Scripted Reality”
Die Arbeitsagentur stuft die RTLZWEI-Sozialreportagen als “Scripted Reality” ein, also dass Alltagsszenen von Laiendarstellern oder Schauspielern nach einem Drehbuch inszeniert werden.
„Bei den von Ihnen zitierten TV-Formaten kann es sich auch um das Genre Scripted Reality handeln. Daher hängt es im Einzelfall davon ab, wie Jobcenter in diesen Fällen nachweisbare Pflichtverstöße ahnden“, sagt die Bundesagentur für Arbeit zu Kukksi.
Weil er bei „Hartz und herzlich“ teilnimmt: Bürgergeld-Empfänger verliert seinen Job.
Dass es sich bei „Hartz und herzlich“ und „Armes Deutschland“ aus dem Genre Scripted Reality handelt, weist RTLZWEI deutlich zurück.
Ein “Hartz und herzlich”-Star erhält einen Heiratsantrag per TikTok.
RTLZWEI reagiert auf Jobcenter-Aussagen
„Bei ‚Armes Deutschland‘ und ‚Hartz und herzlich‘ handelt es sich um Sozialreportagen. Die gezeigten Szenen und Schicksale sind real“, sagt ein Sendersprecher auf Nachfrage.
Bundesagentur-Sprecherin Vanessa Thalhammer hatte zudem verraten, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter die Formate nicht verfolgen: „Die weiteren Gespräche mit den Kollegen in Jobcenter haben ein ähnliches Stimmungsbild ergeben, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden in den Jobcentern sich diese Sendungen nicht ansieht.“
Sollten jedoch Verstöße der Behörde bekanntwerden, geht diese dem nach: „Eine Berichtspflicht seitens der Jobcenter an die Zentrale gibt es bei den von Ihnen genannten Fällen nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die Jobcenter – wenn ihnen selbst oder durch Dritte solche Sachverhalte bekannt werden – nachgehen und nachweisbare Pflichtverstöße mit Leistungsminderungen sodann geahndet werden.“
Bürgergeld-Empfängerin Petra drohte zuletzt die Zwangsvollstreckung, weil sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen konnte.